Gesetzlich Versicherte: Ich verfüge über eine Kassenzulassung, die zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen für Patienten ab
dem 18. Lebensjahr berechtigt. Die Abrechnung erfolgt über die Chipkarte.
Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Form der Kostenübernahme hängt aber sehr von den jeweiligen
Vertragsbedingungen ab. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind (es gibt beispielsweise
Tarife, die Therapiesitzungen nur in einer bestimmten Stundenanzahl pro Jahr zulassen).
Wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind, ggf. mit Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung, haben Sie auch Anspruch auf die Übernahme einer
psychotherapeutischen Behandlung. Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie beinhaltet. Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel unkompliziert. Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Therapie
mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Bei Fragen zur Kostenübernahme der PKV und Beihilfe stehe ich Ihnen gerne
hilfreich zur Verfügung.
Selbstzahler: Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen möchten, entfallen Antragsverfahren und Formalitäten. Das Honrorar richtet sich nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).